Lebende oder getrocknete Pflanzen aller Arten, Samen, Blüten, Hanfblütenstände sind in der Liste der Verbotenen / Keine Entschädigungsposten enthalten.
Wenn Sie sich entscheiden, dieses Produkt zu versenden, ist es wichtig zu berücksichtigen, dass Sie nicht durch die Versicherung der Transportplattform oder durch den Spediteur aufgrund der aktuellen Vektorhaftung für den Transport gedeckt sind. Daher werden im Falle von Beschädigung oder Verlust weder von Packlink noch von unseren Partner-Frachtführern nach deren ausdrücklicher Erklärung Ansprüche anerkannt:
Abteilung für Recht, Versicherung und Qualität des Frachtführers
Heute herrscht in dieser Angelegenheit viel Verwirrung: Das Gesetz, das die Produktion von "leichtem" Hanf regelte und für legal erklärte, hat den Transport oder die Verteilung dieses Gutes noch nicht geregelt. Aus diesem Grund und in Ermangelung einer klaren Regelung raten wir davon ab, diese Art von Artikeln mit der Schiffsplattform zu versenden.