Am 1. Januar 2019 gab es eine wichtige Änderung in den Gefahrgutvorschriften. Folglich können Artikel mit Batterien an internationale Bestimmungsorte versandt werden, wenn sie die IATA (ADR)-Bedingungen strikt einhalten.
Wichtig
UPS und DPD Deutschland verbietet den Versand von Akkus (integriert oder herausnehmbar) in allen seinen Diensten, egal ob ins Inland oder ins Ausland.
Es werden nur Waren mit einem Aufkleber mit der Kennzeichnung UN 3481 für Lithiumbatterien zum Versand angenommen.
- Regeln
- Wie man Lithiumbatterien erkennt
- Verpackungsmaterialien
- Verpackungsvorschriften
- Akzeptiertes Etikett
- Deckung
Im Allgemeinen gelten für den Transport folgende Regeln:
- Die Lithiumbatterie oder die in elektronischen Geräten eingebauten Batterien dürfen während des Transports nicht bewegt oder vollständig entladen werden.
- Der Lithiumanteil darf 1 Gramm/20 Wh pro Batterie oder 2 Gramm/100 Wh pro Batterie nicht überschreiten.
- Beim Stapeln der Waren darf keine Gefahr der Überhitzung, des Kurzschlusses oder der Quetschung der Batterie bestehen.
- Die Batterie darf nicht abgenutzt, beschädigt oder defekt sein.
Finden Sie heraus, ob Ihre Waren Lithiumbatterien enthalten:
- Schauen Sie sich die Batterie genau an, die Zusammensetzung ist normalerweise auf der Außenseite der Batterie aufgedruckt.
- Lesen Sie das Handbuch des Herstellers. Geben Sie immer an, welchen Batterietyp das elektronische Gerät enthält.
- Wenden Sie sich an den Hersteller oder Lieferanten, um weitere Informationen über die Eigenschaften des Produkts zu erhalten.
Lithium-Ionen-Batterien (Li-Ion oder LIB): verwenden ein Lithium-Verbund-Elektrodenmaterial und sind wiederaufladbar. Sie finden sich in Mobiltelefonen, Video- oder Fotokameras, Tablets, Laptops, MP3-Playern, iPods usw.
Die Hauptrisiken beim Transport von batteriebetriebenen Geräten sind: unbeabsichtigtes Einschalten der Geräte, Kurzschlüsse, die Batterie wird zu einer gefährlichen Wärmequelle oder die Batteriesäure läuft aus und kann andere Sendungen beschädigen.
Zum Verpacken von batteriebetriebenen Gegenständen benötigen Sie die folgenden Materialien:
- Schwerlastkarton aus doppellagiger Wellpappe, je nach Gewicht und Größe der Waren.
- Schachtel aus expandiertem Polystyrol.
- Isolierband.
- Formbarem Schaum.
- Druckfester Polyethylen (PE)-Schaum.
- Polystyrol-Füllstoffchips (Schaumstoffchips).
- Packband.
Es ist sehr wichtig, dass Sie die Batterien wirksam schützen, indem Sie diese Schritte befolgen:
- Elektronische Geräte sollten immer ausgeschaltet sein.
- Schützen Sie Ein/Aus-Schalter oder -Tasten vor versehentlicher Betätigung.
- Schützen Sie die Batteriepole, indem Sie sie mit nicht leitendem Material abdecken, z. B. mit Batteriepolkappen aus Kunststoff oder Isolierband. Wenn sie unter Spannung stehen, können sie Funken erzeugen, die eine Verbrennung oder einen Brand verursachen können.
- Verpacken Sie die Artikel einzeln und vermeiden Sie den Kontakt mit anderen Batterien, Geräten oder leitenden Materialien wie Metall.
- Wickeln Sie jeden Gegenstand in mindestens 5 cm Formschaum ein und stellen Sie sicher, dass er ausreichend geschützt ist.
- Legen Sie die Gegenstände in einen vollständig umschlossenen, isolierten Behälter aus nichtleitendem Material, wie z. B. eine Porexpan-Box (expandiertes Polystyrol).
- Legen Sie die Waren in den stabilen, doppellagigen Wellpappkarton.
- Verwenden Sie ausreichend Polster- und Polstermaterial (Polyethylenschaum, Füllspäne usw.). Achten Sie darauf, dass sich der Inhalt nicht bewegt, wenn der Karton geschüttelt wird. Wenn sie sich bewegt, können sich die Isolatoren der Batteriepole lösen und neu ausgerichtet werden, so dass ein Kurzschluss entsteht.
- Verschließen und versiegeln Sie den Karton mit Packband.
Anerkanntes Lithium-Batterie-Markenzeichen
UN 3481: Lithium-Ionen-Batterie, die in Geräte eingebaut ist, oder Lithium-Ionen-Batterie, die mit Geräten verpackt ist.
- Es ist zwingend erforderlich, dass Sie die Verpackung mit dem Markenetikett der Lithiumbatterie kennzeichnen.
- Das Etikett muss quadratisch sein.
- Die akzeptierten Mindestmaße sind: 10 cm (B) x 10 cm (H). Wenn die Größe der Verpackung dies erfordert, kann sie auf mindestens 10 cm (B) × 7 cm (H) verkleinert werden.
- Das Etikett sollte an einer sichtbaren Stelle auf der Außenseite der Verpackung angebracht werden.
- Das Etikett muss mit der Farbe des äußeren Verpackungsmaterials kontrastieren.
- Es ist zwingend erforderlich, dass Sie auf dem Etikett eine Kontakttelefonnummer für Notfälle angeben.
Deckung
Im Falle eines Schadens wird die Versicherungsabteilung nur dann Ansprüche berücksichtigen, wenn die Gegenstände mit ausreichendem Schutzmaterial transportiert wurden. Alle Sendungen, die unter Missachtung der Verpackungsvorschriften versandt werden, sind von jeglicher Entschädigung ausgeschlossen.
Improvisierte Verpackungen wie Plastiktüten oder Briefumschläge werden als ungeeignet angesehen.